AGB
Vermietung
Der Mietvertrag kommt zustande, wenn das Angebot unterzeichnet und die vereinbarte Anzahlung getätigt wurde.
Der Mietzeitraum beginnt mit Übernahme der gemieteten Gegenstände bzw. nach Abnahme des Aufbaus dieser. Der Mietzeitraum endet bei Rückgabe der gemieteten Gegenstände bzw. nach Abbau und Abnahme der Ware.
Preise
Sofern nichts anderes angegeben ist, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Stückpreise für eine durchschnittliche Mietdauer von 3 Tagen. Die Preise verstehen sich, sollte hier nichts anderes vereinbart sein in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mögliche Preisänderungen behalten wir uns vor.
Zusätzliche Kosten durch z. B. Transport, Reinigung, Personalkosten für Auf- und Abbau, Fahrtkosten u. a. werden gesondert ausgewiesen. Die Personalkosten für Auf- und Abbauzeiten werden am Tag des vereinbarten Aufbaus bzw. Abbaus jeweils mit Abfahrt und Ankunft am Firmensitz „Im Letten 2, 75417 Mühlacker“ berechnet.
Weiter fällt bei einer Anfahrt von mehr als 10 km um den Firmensitz „Im Letten 2, 75417 Mühlacker“ eine Kilometerpauschale von 1,00€/km an.
Fallen Auf- bzw. Abbautage auf Feier- und/oder Sonntage, so werden die Personalkosten um 50 % erhöht.
Bei Artikeln wie z. B. Kerzen handelt es sich um Verbrauchsmaterialien welche nicht verliehen werden. Diese sind vollständig abzunehmen und werden gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.
Kaution
Die Kaution beträgt 150,00 €. Diese wird in bar entrichtet und quittiert. Nach vollständiger und einwandfreier Rückgabe der gemieteten Gegenstände und anschließender Kontrolle des Vermieters wird diese an den Kunden zurückgegeben. Tritt ein Schadensfall ein so sind der entstandene Schaden und daraus möglicherweise entstehende Beschaffungskosten von der Kaution abzuziehen. Sollte ein entstandener Schaden höher sein als die vereinbarte Kaution, so ist der Differenzbetrag im Nachgang separat zu überweisen.
Zahlungsbedingungen
Bei Annahme des Angebots ist eine Anzahlung von 50 % fällig, mindestens jedoch 100,00 €.
Erst nach Eingang der Anzahlung ist der Mietzeitraum verbindlich reserviert.
Der gesamte Mietpreis zzgl. der zusätzlichen Kosten durch z. B. Transport, Reinigung, Personalkosten für Auf- und Abbau, Fahrtkosten u. a. ist spätestens 7 Tage nach der Veranstaltung zu überweisen oder nach Vereinbarung bei Übergabe der Mietgegenstände fällig. Die Rechnung ist ohne Skontoabzug zu bezahlen.
Mietdauer
Die Vermietung der Gegenstände erfolgt für durchschnittlich 3 Tage, sollte kein anderer Zeitraum vereinbart werden.
Lieferung und Abholung
Die Kosten für Liefer- oder Abholservice beinhalten nicht den Auf- und Abbau der gemieteten Gegenstände. Bei Abholung der gemieteten Gegenstände hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt. Bei Übernahme der Gegenstände muss die Ware sofort kontrolliert werden und der Empfang der gemieteten Gegenstände quittiert werden. Die gemieteten Gegenstände sind auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Es ist für einen ordnungsgemäßen Transport zu sorgen. Bei Übernahme der Gegenstände, beginnt die Haftung des Mieters. Sollte der Mieter die gemieteten Gegenstände nicht zum vereinbarten Termin zurückbringen, so hat er den Vermieter innerhalb der Mietzeit hierüber zu informieren.
Entschädigung bei Storno
Der Auftrag muss vom Mieter schriftlich oder persönlich storniert werden.
Folgende Storno-Gebühren fallen an:
Bis 30 Tage vor Mietbeginn: Anzahlungsbetrag
Ab dem 29. Tag vor Mietbeginn: 100 %
Haftung und Versicherung
Die gemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Mit Übernahme bzw. Empfang der gemieteten Gegenstände geht die Haftung auf dem Mieter über. Dieser haftet für die vereinbarte Mietdauer für alle möglichen Schäden die aus der Benutzung resultieren. Bei Zerstörung, Bruch oder Verlust ist der Mieter verantwortlich.
Beschädigung & Reinigung
Sollte nichts anderes vereinbart sein, so ist die Reinigung der gemieteten Gegenstände nicht inklusive. Der Mieter hat die Gegenstände sorgfältig zu behandeln, vor Rückgabe auf starke Verschmutzung zu überprüfen und ggf. grob zu reinigen.
Sollten die gemieteten Gegenstände, insbesondere Textilien, bei Rückgabe durch nicht waschbare Flecken, Risse, Kerzenwachs, Brandlöcher, Kaugummis o. ä. beschädigt worden sein, behalten wir uns vor, die Wiederbeschaffung in Rechnung zu stellen bzw. von der Kaution abzuziehen.
Die Reinigung der Textilien hat entweder durch den Mieter selbst zu erfolgen oder aber durch ein professionelles Reinigungsunternehmen gegen Aufpreis. Wir behalten uns vor, diese zusätzlich durch ein Reinigungsunternehmen anfallende Reinigungskosten ebenfalls von der Kaution abzuziehen, sollte nichts anderes vereinbart werden.
Reklamation
Nach Übernahme bzw. Abnahme der gemieteten Gegenstände durch den Mieter werden Reklamationen nicht mehr akzeptiert.
Verlust und fehlende gemietete Gegenstände
Sollten gemieteten Gegenstände fehlen so haftet der Mieter. Es wird der Wiederbeschaffungswert berechnet und von der Kaution abgezogen. Sollte der Wiederbeschaffungswert höher ausfallen als die Kaution, so hat der Mieter den Differenzbetrag ebenfalls zu bezahlen. Diese Regelung gilt auch bei Diebstahl oder Vandalismus und Einbruch sowie bei Schäden durch höhere Gewalt (Umwelteinflüsse).
Veröffentlichung
Der Mieter stimmt zu, dass Foto- und Video-Aufnahmen durch den Vermieter zur Veröffentlichung auf SocialMedia (Facebook, Instagram u. a.), online (Homepage u. a.) oder real (Messen u. a.) veröffentlicht werden. Dieser Regelung hat der Mieter ausdrücklich schriftlich zu widersprechen, sollte er nicht zustimmen.
Sonstiges
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände nur für die vereinbarte Veranstaltung zu nutzen. Die gemieteten Gegenstände sind nur bestimmungsgemäß und pfleglich zu behandeln.
Änderungen der Stückzahlen der gemieteten Gegenstände z. B. durch Änderung der Personenzahl werden bis 30 Tage vor der Veranstaltung berücksichtigt sollte nichts anderes besprochen werden.
Papeterie
Der Kunde erhält vor Herstellung und Druck der Produkte bzw. Waren mindestens einen Abzug via E-Mail. Dieser ist vom Kunden sorgfältig zu prüfen und freizugeben. Stückzahlen sind im Voraus bekannt zu geben. Die Ware wird gegen Übernahme des Portos an den Kunden versandt oder persönlich übergeben.
Stand: Mai 2024